Das Erstgespräch, psychotherapeutische Sprechstunde genannt, ist dazu da, einen Überblick über die Probleme und den Anlass zu bekommen, die einen Klienten in die Behandlung führen sowie erste Erwartungen und Ziele in den Blick zu nehmen. Auch ist Raum, formale Bedingungen der Zusammenarbeit zu besprechen und das Antragsverfahren sowie das Vorgehen innerhalb der Verhaltenstherapie zu erörtern. Es können im Weiteren bis zu 4 sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt werden, innerhalb derer die Hintergründe der Problematik und Inhalte der Therapie genauer festgelegt werden. Auch ist dies der Zeitraum, um gegenseitig zu prüfen, ob eine verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwachsen kann und ob bei der Krankenkasse ein Antrag auf Verhaltenstherapie gestellt werden soll.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und allen weiteren Terminen Ihre Versichertenkarte mit. Als Privatversicherter ist es hilfreich, sich vorab bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Vertragsbedingungen bzgl. Psychotherapie zu informieren und entsprechende Antragsunterlagen mitzubringen.